Der Arbeitgeber hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgebervertreter der Trento Funivie S.p.A. beschlossen, sich neben dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer auch für deren kontinuierliche Verbesserung einzusetzen, indem er das Managementsystem für Umwelt sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz implementiert und anwendet.
Der Arbeitgeber hat sich daher verpflichtet, ein angemessenes Dokumentationssystem zu definieren, um sicherzustellen, dass jeder Arbeitnehmer sich der Bedeutung der Einhaltung der Politik, der Verfahren und Anforderungen des Sicherheits- und Umweltmanagementsystems sowie seiner Rolle und Verantwortung zur Erreichung der Einhaltung der Sicherheits- und Umweltpolitik und der tatsächlichen oder potenziellen Folgen seiner Arbeitsaktivitäten für die eigene Sicherheit, die Sicherheit anderer Arbeitnehmer und die Umwelt bewusst ist.
Das von der Gesellschaft Trento Funivie S.p.A. implementierte Managementsystem für Umwelt sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt die Art und das Ausmaß der Risiken der Tätigkeiten sowie die Besonderheiten der Organisationsstruktur und verfolgt folgende Ziele:
„Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Umweltschutz sind eine Verpflichtung für alle, die sich nicht nur im Einhalten korrekter Verhaltensweisen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer und der Umwelt bei der Arbeit zeigt, sondern auch darin, ständig die bestmöglichen Bedingungen dafür zu schaffen.“
Um dies zu erreichen, verpflichtet sich Trento Funivie S.p.A. zu:
a) die Strategie des Engagements zur kontinuierlichen Verbesserung in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Umweltmanagement anzuwenden;
b) die in der geltenden und anwendbaren Gesetzgebung enthaltenen Vorschriften zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie zum Umweltschutz einzuhalten;
c) ein integriertes Managementsystem für Umwelt sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu entwickeln und aufrechtzuerhalten, das mit den Normen UNI EN ISO 14001:2015 und UNI ISO 45001:2018 übereinstimmt;
d) die Hauptaktivitäten der Risikobewertung, der Festlegung von Präventions- und Schutzmaßnahmen, der Planung, Umsetzung und Kontrolle von Anpassungs- und/oder Verbesserungsmaßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit zu dokumentieren;
e) das Risikobewertungsdokument (DVR) bei Bedarf kontinuierlich zu aktualisieren, insbesondere bei strukturellen, anlagentechnischen, Nutzungsänderungen der Räumlichkeiten, gesetzlichen, organisatorischen Änderungen oder bei Einführung neuer Risiken, unter starker Einbeziehung der Arbeitnehmer und ihres Sicherheitsvertreters;
f) die Maßnahmen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in den Planungsinstrumenten enthalten sind, auf der Grundlage einer realistischen Prioritätenskala zu planen und die ausreichenden und geeigneten personellen und technischen Ressourcen für deren Umsetzung bereitzustellen;
g) die Zusammenarbeit und den gegenseitigen Informationsaustausch mit dem Sicherheitsvertreter der Arbeitnehmer aufrechterhalten und verbessern;
h) die Risiken für die Umwelt mit den auf dem technischen Fortschritt basierenden Kenntnissen zu beseitigen oder, wenn dies nicht möglich ist, auf ein Minimum zu reduzieren, indem auf die möglichen Ursachen eingewirkt wird;
i) so weit wie möglich umweltfreundliche Technologien einzusetzen;
j) die kontinuierliche Anpassung des IMS und der Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Umwelt an die Bedürfnisse der eigenen Arbeitnehmer und ausgewogen an die Bedürfnisse und Erwartungen aller anderen Interessengruppen sicherzustellen;
k) die Inhalte, Strategien und Ziele des IMS sowie der Politik für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt in allen Bereichen der Organisation zu verbreiten, um alle Arbeitnehmer für ihre Verantwortung zu sensibilisieren;
l) Schulungs-, Sensibilisierungs- und Informationsaktivitäten zu Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz und Umwelt zu fördern;
m) die Dokumentation zur Entwicklung und Aufrechterhaltung des IMS allen Interessengruppen zugänglich zu machen;
n) offene Zusammenarbeit mit Lieferanten, Behörden, Kontrollinstanzen und sozialen Kräften bei der Bewältigung von Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsfragen aller Interessengruppen zu gewährleisten;
o) Lieferanten in das Risikomanagement für Umwelt sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einzubeziehen, auch im Hinblick auf die Koordination mit den Arbeitsaktivitäten des Dienstes und Notfällen (Brand, Freisetzung gefährlicher Stoffe und andere Notfälle);
p) die Politik und das gesamte integrierte Managementsystem regelmäßig zu überprüfen, um deren Richtigkeit und Wirksamkeit im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung zu bewerten;
q) die kontinuierliche Überwachung des Managements von Nichtkonformitäten (Erfassung, Analyse, Schließung und Überprüfung) sicherzustellen;
r) Verbesserungsmaßnahmen zu fördern, um die Wahrscheinlichkeit von Unfällen, Verletzungen, Beinaheunfällen und Berufskrankheiten zu verringern und die Umweltbelastung zu reduzieren;
s) die Häufigkeits- und Schweregradeindizes von Unfällen auf null zu minimieren.
Der Arbeitgeber definiert zur Erreichung seiner Ziele bei den Überprüfungen angemessene Programme und spezifische Ziele mit messbaren Indikatoren, die die Fähigkeit zeigen, einen Dienst mit bestmöglicher Leistung in Bezug auf Umwelt sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Diese Politik wird von der Unternehmensleitung allen Personen, die für oder im Auftrag der Organisation tätig sind, kommuniziert und regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie wirksam bleibt und ihre kontinuierliche Angemessenheit im sich entwickelnden Unternehmenskontext und im Hinblick auf die Definition neuer Unternehmensziele gewährleistet ist. Sie wird außerdem der Öffentlichkeit und allen Interessengruppen zur Verfügung gestellt, um auch außerhalb des Unternehmens das Engagement für den Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu belegen.
Trento, 21. Mai 2024